Technische Kultur als Pflicht bei Kant


Resumen


Wie die meisten seiner Zeitgenossen hält auch Kant die Kultivierung der natürlichen Anlagen für moralisch geboten. Allerdings ist seine Begründung dieses Gebots, die er in der Tugendlehre vorlegt, nicht ganz einfach zu verstehen. Denn einerseits darf diese Begründung keine pragmatische oder naturteleologische sein, um als moralphilosophische zu gelten. Und andererseits betrifft das Gebot zur technischen Kultivierung lediglich eine Naturanlage, die als solche moralphilosophisch irrelevant zu sein scheint. Dennoch behauptet Kant, dass technische Kultur ein moralisch gebotenes Mittel für die Realisierung des höchsten moralischen Zwecks der Menschheit ist. Im vorliegenden Aufsatz wird eine Antwort auf die Frage gegeben, inwiefern dieses teleologische Urteil Kants gerechtfertigt ist. Dafür werden sein Begriff von technischer Kultur, seine Darstellungen der Pflicht zu technischer Kultur in der Tugendlehre sowie seine Konzeption ‚metaphysischer Anfangsgründe‘ vorgestellt, so dass seine Begründung der Pflicht zu technischer Kultur als moralteleologische verstanden werden kann.


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